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Kfz-Unfallversicherung

Werden Sie oder Ihre Mitfahrer bei einem Unfall schwer verletzt und niemand kann für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden, greift die Kfz-Unfallversicherung. Die Versicherung schützt zudem vor finanzieller Not, wenn die Entschädigung erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgt. Sind Sie der Fahrer und Unfallverursacher, haben Sie keinen Schadenersatzanspruch gegen Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bei der Kfz-Unfallversicherung gibt es zwei Varianten:

  • Fahrerschutz: Jeder berechtigte Fahrer Ihres Autos ist versichert (Ehepartner, Lebensgefährte, erwachsene Kinder)
  • Fahrer- und Insassenschutz: Neben dem Fahrer sind alle Insassen versichert

Kfz-Unfallversicherung eher nicht sinnvoll

Die Versicherung deckt in der Regel Risiken ab, die bereits anderweitig abgesichert sind. Die Insassen sind durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert und Sie selbst als Fahrer (bei Eigenverschuldung des Unfalls) durch Ihre Krankenkasse oder Ihre private Unfallversicherung, sollte eine bestehen.

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