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E-Scooter Versicherung

Trend E-Mobilität: E-Scooter Versicherung - Das sollten Sie wissen

© bortnikau – Fotolia.com

In den vergangenen Monaten sind auch hier in Deutschland – vor allem in den Städten – vermehrt Menschen mit so genannten E-Scootern unterwegs. Doch worum handelt es sich bei diesen Kleinfahrzeugen überhaupt und worauf muss man im Zusammenhang mit dem E-Scooter und der Versicherung achten? Muss man überhaupt eine Versicherung für den E-Scooter haben? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in unserem Artikel genauer auf den Grund.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind E-Scooter?
  2. Rechtslage in Deutschland: E-Scooter erlaubt?
  3. E-Scooter Versicherung

Was sind E-Scooter?

Der E-Scooter oder auch Elektro-Scooter gehört im Bereich der E-Mobilität zu den absoluten Trends. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des klassischen Tretrollers – quasi einen Tretroller mit Elektroantrieb bzw. Elektromotor oder noch einfacher E-Tretroller. Im englischen Sprachgebrauch gibt es übrigens lediglich die Bezeichnung Scooter bzw. motorized Scooter, die für alle Motorroller verwendet wird. Zur Unterscheidung wird jedoch angegeben, ob man beim Fahren auf dem Roller sitzt oder steht.

Die Idee eines Tretrollers mit elektrischer Unterstützung ist nicht neu, so gab es bereits 1915 einen motorisierten Roller dieser Art – den “Autoped”, der allerdings hinsichtlich Komfort und Größe den Modellen unserer Neuzeit das Wasser nicht reichen konnte. Während man bzw. vor allem Kinder in den 1940er und 1970er Jahren mit Tretrollern unterwegs waren, die rein durch Muskelkraft angetrieben wurden, gibt es nun  seit einiger Zeit den modernen E-Tretroller bzw. E-Scooter.

Optisch sehen die E-Scooter tatsächlich wie klassische Tretroller aus: Sie sind relativ kompakt konstruiert und verfügen neben einer Lenkstange über die typische Trittfläche. Wie bei den meisten unmotorisierten Tretroller üblich, lassen sich auch die Elektroroller bzw. E-Scooter in der Regel einfach zusammenklappen und so leichter verstauen.

Für die E-Scooter – insbesondere als Fortbewegungsmittel im Stadtverkehr – spricht, dass die meisten Modelle absolut im bezahlbaren Bereich liegen. Sie sind darüber hinaus relativ leicht und bieten eine angemessene Reichweite. Nachteilig ist, dass es fast gar keine geeigneten Abstellflächen mit Möglichkeit zum Absperren gibt. Sie eigenen sich darüber hinaus natürlich auch nicht für den Einsatz bei jedem Wetter.

Wer vor der Anschaffung eines E-Scooters erst einmal eigene Erfahrungen mit so einem Gefährt sammeln will, der findet in vielen Städten in Deutschland sowie auch z.B. in Österreich entsprechende Sharing-Systeme, die teilweise aber nicht ganz so günstig sind. Buchung und Abrechnung wird meist über eine spezielle App des jeweiligen Anbieters gelöst.

Vom E-Scooter abzugrenzen sind:

  • E-Board – einfaches Board mit großen Rädern und ohne Griff, auch als Hoverboard bezeichnet – in Anlehnung an die “schwebenden Skateboards” aus “Zurück in die Zukunft”, es gibt verschiedene Modelle und Designs mit zwei Rädern oder auch nur mit einem Rad
  • Segway – der Segway bzw. Segway Personal Transporter ist bereits seit 2001 auf dem Markt, hierbei handelt es sich um ein Board bzw. einen kompakten Roller mit zwei großen Rädern und einer Griffstange, bekannt sind die Segways vor allem im großstädtischen Raum, wo sie gerne als Fortbewegungsmittel für Touristentouren eingesetzt werden, im Privatbereich haben sich Segways bislang kaum durchsetzen können
  • E-Bike – ein Fahrrad in klassischer Konstruktion mit elektrischer Unterstützung (tretunabhängig), heutzutage weit aufgrund erschwinglicher Preise weit verbreitet, gibt es für nahezu jeden Anspruch – eine besondere Art des E-Bikes ist das so genannte Pedelec, bei diesen E-Fahrrädern lässt sich die Zusatzenergie über den Elektromotor nur während des Tretens verwenden.

Rechtslage in Deutschland: E-Scooter erlaubt?!

Aktuell gibt es für E-Scooter noch keine Zulassung zum Straßenverkehr, was sich jetzt im Frühjahr 2019 allerdings im Rahmen der “Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen” ändern wird, wenn diese endgültig ausformuliert und in Kraft tritt. So dass man dann offiziell mit einem E-Scooter am deutschen Straßenverkehr teilnehmen darf.

Für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr sollen aber einige bundeseinheitliche Regeln kommen (aus dem Entwurf des Verkehrsministeriums):

  • 20 km/h Geschwindigkeitsobergrenze
  • Leistung des Elektromotors beschränkt auf 500 Watt, bei “selbstbalancierenden” Fahrzeugen können bis zu 1200 Watt genehmigt werden.
  • Zugelassene Modelle müssen gewisse “fahrdynamische Mindestanforderungen” mitbringen, was bedeutet, dass es klare Regelungen für Bremse, Licht und Klingel gibt. Hier haben bereits einige E-Scooter Hersteller reagiert und Nachrüstkits für ihre Tretroller mit Elektroantrieb auf den Markt gebracht.
  • Blinkerpflicht – aktuell ist vorgesehen, dass E-Scooter über Blinker als Richtungswechselanzeiger verfügen sollen, da das Handzeichen wie beim Radfahren hier als zu risikoreich eingestuft wird. Dieses wird allerdings noch sehr kontrovers diskutiert.
  • Fahren vorzugsweise auf dem Radweg – ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden.
  • Mindestalter des Fahres: 15 Jahre
  • Mindestens Mofa-Führerschein (oder andere Fahrerlaubnis)
  • Keine Helmpflicht (Hersteller empfehlen allerdings das Tragen eines Helms).
  • Versicherungspflicht mit Kennzeichen (s. u.)
  • Ein neues Verkehrszeichen soll es Städten und Gemeinden ermöglichen, bestimmte Bereiche wie Parks, Fußgängerzonen oder besonders breite Gehwege für das Befahren mit dem E-Scooter freizugeben.

Der Gehweg darf übrigens auch nicht mit dem E-Scooter befahren werden. – Wer dabei erwischt wird, kann mit einer Strafe belegt werden.

E-Scooter Versicherung

Wie bereits im vorangegangen Abschnitt dieses Artikels angedeutet, wird es im Rahmen einer in 2019 in Kraft tretenden Verordnung für E-Fahrzeuge wie den E-Scooter eine neue Klasse für Elektrokleinfahrzeuge in Deutschland geben. Damit verbunden ist eine Pflicht zur Versicherung sowie eine Kennzeichenpflicht.

E-Scooter werden künftig entsprechend ähnlich wie z.B. 50-Kubik-Roller behandelt, so dass man hier ein Kennzeichen (Plakette) erwerben und eine Versicherungsprämie entrichten muss. Hierfür ist mit ca. 60,- € zu rechnen.

Für die Elektrokleinstfahrzeuge soll es einen ganz neuen Kennzeichentyp geben, der optisch Ähnlichkeit zum bekannten Mofa-Kennzeichen (kleines Nummernschild) aufweist. Anders als bei den Kennzeichen für Mofas wird das Kennzeichen für den E-Scooter allerdings nicht aus Blech bestehen, sondern als Klebe-Plakette konzipiert sein. Der Kennzeichen-Aufkleber für E-Scooter wird mit einem geplanten Maß von nur 6,5 Zentimetern Höhe und 5,3 Zentimetern Breite auch nur ca. 23% der Fläche des Mofa-Kennzeichens aufweisen. Angebracht werden soll das Kennzeichen hinten am E-Scooter unterhalb der Rückleuchte, wo es eine eigene Beleuchtung für die Plakette geben soll.

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