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Dashcam im Auto – Das sollten Sie wissen

Worauf bei einer Dashcam im Auto zu achten ist - Wir klären auf.

© black_kira – Fotolia.com

Immer mehr Menschen schaffen sich auch hierzulande eine Dashcam an und setzen diese in ihrem Fahrzeug ein. Wir haben uns intensiv mit dem Thema Dashcam im Auto befasst und für Sie die wichtigsten Fakten und Hintergründe zusammengestellt.

Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich eine Dashcam kaufen und diese im Auto nutzen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Dashcam überhaupt?
  2. Welche rechtlichen Probleme gibt es bei der Nutzung einer Dashcam im Auto?
  3. Wann darf man eine Dashcam im Auto einsetzen?
  4. Welche Nachtteile kann ein Dashcam-Einsatz haben?
  5. Was sollte man beim Kauf einer Dashcam beachten?

Was ist eine Dashcam überhaupt?

Bei einer Dashcam handelt es sich um eine meist sehr kompakt bzw. klein ausgeführte Kamera, die im Auto an der Innenseite der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt werden kann.

Die Dashcam filmt den Verkehr vor dem eigenen Fahrzeug. Nach einem Unfall sollen die Video-Aufnahmen der Dashcam zur Rekonstruktion des Unfallhergangs dienen.

Welche rechtlichen Probleme gibt es bei der Nutzung einer Dashcam im Auto?

Wenn man mit einer Dashcam im Auto permanent bzw. dauerhaft Videoaufnahmen des Verkehrs “anfertigt”, begeht man einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, weil es sich dabei um eine “anlasslose” Videoüberwachung handelt. Bei einer andauernden Videoaufzeichnung des Fahrzeugumfeldes bzw. öffentlichen Raums, der das Auto umgibt, werden zwangsläufig Personen und/oder Nummernschilder aufgenommen, was nicht erlaubt ist bzw. das Einverständnis der Betroffenen voraussetzen würde. Aus diesem Grund wurden Dashcam-Videos bis letztes Jahr auch nicht als Beweis vor Gericht zugelassen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 15.05.2018 (VI ZR 233/17) entschieden, dass die Aufnahmen einer Dashcam, obwohl sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, als Beweis vor Gericht verwertet werden dürfen. Nach geltendem Recht sind die Videobilder der Kamera zwar unzulässig, was allerdings laut der Richter in den Hintergrund rücke, da alle Beteiligten am Unfall per Gesetz verpflichtet sind, Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein zu machen.

Generell wird es aber trotz des genannten Urteils wohl immer noch so sein müssen, dass die Gerichte im Einzelfall genau zwischen dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Interesse zur Aufklärung der Sachlage bei einem Unfallgeschehen abwägen müssen. So überwiegt bei einem Autounfall mit Verletzten oder sogar Toten wohl stets das Aufklärungsinteresse während bei kleineren Delikten wie beispielsweise bei der Überführung eines Dränglers oder Falschfahrers, die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes als wichtiger angesehen werden kann.

Wann darf man eine Dashcam im Auto einsetzen?

Der Einsatz einer Dashcam zur Erstellung “anlassbezogener” Videoaufnahmen, ist rechtlich in Ordnung und problemlos möglich. – Wenn die Dashcam permanent läuft und Bilder aufzeichnet, diese Aufnahmen aber bereits nach kürzester Zeit wieder überschreibt und nur dann eine langfristig gespeicherte Videodatei anlegt, wenn es zu einer Kollision oder stärkeren Verzögerung des Fahrzeuges gekommen ist, liegt kein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor. Die meisten Dashcams, die heutzutage im Handel angeboten werden, sind technisch bereits so ausgestattet (G-Sensor s.u.), dass die beschriebene Vorgehensweise möglich ist.

Viele Kfz-Versicherer haben übrigens auch ein sehr großes Interesse an Dashcams bzw. Dashcam-Videos, um damit Unfälle und Betrugsversuche einfacher aufklären zu können.

Wenn man sein Auto parkt und die Kamera für eine permanente Aufzeichnung einschaltet, um eine eventuelle Beschädigung des eigenen Fahrzeugs zu dokumentieren, ist dieses nicht erlaubt. Auch hier liegt eine “anlasslose” Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum vor.

Welche Nachtteile kann ein Dashcam-Einsatz haben?

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Dashcam im eigenen Auto nicht nur das Verhalten anderer Verkehrteilnehmer dokumentiert, sondern ebenfalls Aufzeichnungen anfertigt, die Rückschlüsse auf das eigene Verhalten im Straßenverkehr erlauben. Hierzulande ist es zwar so, dass man sich im Falle eines gerichtlichen Prozesses nicht selbst belasten muss, doch kann die Polizei unter bestimmten Umständen eine Beschlagnahmung der Kamera vornehmen. – Dazu muss in der Regel der Vorwurf einer erheblichen Straftat im Raum stehen.

Wenn man eine Dashcam im Auto nutzt, die das Verkehrsgeschehen bzw. den öffentlichen Raum permanent filmt und so “anlasslose” Videoaufnahmen anfertigt, muss man außerdem damit rechnen, eine Strafe für einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz auferlegt zu bekommen. Vorgesehen sind Geldstrafen bis zu 300.000 €, wobei in der Praxis meist deutlich niedrigere – aber immer noch durchaus empfindliche – Strafen in Höhe von 150 € oder mehr festgesetzt werden.

Was sollte man beim Kauf einer Dashcam beachten?

Dashcams werden in nahezu jeder Preisklasse angeboten. Wie bei vielen technischen Geräten sollte man hier nicht zu billig einkaufen und auf eine gewisse Qualität achten. Die günstigen Einstiegsmodelle sind ab 50 € erhältlich. Viele dieser Kameras sind bereits mit einem so genannten G-Sensor ausgestattet. Der G-Sensor sorgt dafür, dass die Cam einen Aufprall registriert und in diesem Fall die letzten Minuten vor diesem Ereignis vor dem Überschreiben bzw. Löschen schützt.

Wenn man mehr Geld in eine Dashcam investiert, profitiert oft nicht nur von einer besseren Qualität der Videoaufzeichnung, sondern weiteren nützlichen Ausstattungsmerkmalen wie einem GPS-Sender zur Speicherung des Aufenthaltsortes und der Geschwindigkeit.

Highend-Dashcams sind ab circa 150 € bis 300 € zu bekommen. Sie bieten zusätzliche technische Features wie Nachtsichtaufnahme, Geschwindigkeitserkennung oder Navigationsfunktion.