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Autounfall im Ausland – Was tun, wer zahlt, wie läuft die Schadensregulierung ab ?

Was tun bei einem Autounfall im Ausland? Wie läuft die Schadensregulierung? Wer trägt die Kosten?Ein Autounfall ist immer ein Ärgernis und je nach Größe auch ein ganz schöner Schock für die Insassen des PKWs. Wird man im Ausland in einen Autounfall verwickelt, kommt es meist zu weiteren Komplikationen und Stressfaktoren, die beispielsweise aufgrund sprachlicher Barrieren, anderem Verkehrsrecht o.ä. in Erscheinung treten. Wir haben uns intensiv mit dem Thema Autounfall im Ausland beschäftigt, zeigen auf, was zu tun ist und klären u.a. die Frage nach der Schadensregulierung.


Inhaltsverzeichnis

  1. Autounfall im Ausland – Was tun?
  2. Autounfall in Europa – Das sollten Sie dabei haben
  3. Autounfall im Ausland – Wie läuft die Schadensregulierung ab?

Autounfall im Ausland – Was tun?

Wenn Sie im Ausland einen Unfall mit dem Auto haben, sollten Sie sich zunächst genauso verhalten, wie Sie es tun würden, wenn Sie in Deutschland in einen Autounfall verwickelt sind:

  1. Warnblinkanlage am Auto aktivieren
  2. Warnweste anziehen
  3. Unfallstelle absichern, Warndreieck aufstellen
  4. ggf. Erste Hilfe leisten / Hilfe rufen (Notruf 112 gilt europaweit!)
  5. Polizei rufen (unabhängig von der Höhe des Schadens)

Versuchen Sie anschließend, alle relevanten Daten zu erfassen und den Unfall so gut wie möglich zu dokumentieren:

  • Halten Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners bzw. der Unfallgegner (Fahrzeugführer und ggf. Halter des Autos) schriftlich fest – lassen Sie sich dazu idealerweise die Ausweisdokumente vorlegen.
  • Notieren Sie ebenfalls die amtlichen Kennzeichen (inklusive Nationalität) aller am Unfall beiteiligten Fahrzeuge.
  • Lassen Sie sich die Versicherungsnummer des Unfallverursachers geben (aufschreiben), sofern Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben.
  • Vermerken Sie auch den genauen Unfallort, die Zeit sowie die zum Zeitpunkt des Unfalls vorherrschenden Wetterverhältnisse.
  • Dokumentieren Sie den Unfallort sowie die Schäden an den beteiligten Fahrzeug per Video und/oder Kamera – hilfreich sind zudem kleine Zeichnungen/Skizzierungen vom Unfallort, auf denen besondere Merkmale wie Schilder, Bäume, Leitplanken u.ä. eingetragen sind.
  • Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, lassen Sie sich unbedingt auch von diesen Namen und Anschriften geben – auch hier ist es ratsam, sich die Ausweisdokumente zeige zu lassen.
  • Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen und schreiben Sie sich auch die Namen der Polizeibeamten sowie deren Dienststelle auf, die Ihren Unfall aufgenommen haben. – Bitte beachten Sie, dass die Polizei nicht in allen Ländern einen Bericht schreibt, wenn es sich nur um einen kleineren Unfall bzw. Schaden handelt.

Bei der Polizei sollten Sie sich nur zu Ihren Personalien äußern, aber nach Möglichkeit keine Aussagen zum Hergang des Unfalls sowie zur Frage der Schuld treffen. Wenn Ihnen Dokumente zur Unterschrift vorgelegt werden, sollten Sie diese nur unterschreiben, wenn Sie den Inhalt vollständig verstanden haben und damit einverstanden sind.

Sollten Sie oder Insassen Ihres Fahrzeugs beim Unfall verletzt worden sein, sollten Sie auf jeden Fall noch vor Ort einen Arzt umgehend aufsuchen und sich die Verletzung bzw. die Verletzungen attestieren lassen. Dieses ist bei jeder noch so kleinen Verletzung ratsam. Fertigen Sie zudem auch Fotos der Verletzung/en an, um diese zusätzlich zu dokumentieren. Atteste deutscher Ärzte, die im Nachhinein zu Verletzungen angefertigt werden, werden von vielen ausländischen Versicherungen nicht anerkannt.

Vorsicht ist geboten, bei vermeintlich freundlichen Helfern am Unfallort, die Ihnen anbieten, Ihr Fahrzeug in die nächste Werkstatt zu überführen. Hier droht die Gefahr der Abzocke. Organisieren Sie ggf. den Abtransport Ihres Fahrzeuges nach Möglichkeit selbst – in eine Werkstatt Ihrer Wahl, wenn dieses notwendig sein sollte.

Wenn in Bezug auf den Unfall Kosten entstehen, ist es wichtig, dass Sie alle Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Nehmen Sie binnen einer Woche Kontakt zu Ihrem Kfz-Versicherer auf und melden Sie den Unfall. – Je früher, desto besser. Dieses ist besonders wichtig, wenn es keine eindeutige Klärung der Schuldfrage gibt.

Autounfall in Europa – Das sollten Sie dabei haben

Wenn Sie mit Ihrem Auto im europäischen Ausland unterwegs sind, sollten Sie auf jeden Fall eine “Grüne Versichertenkarte” im Handschuhfach haben. Diese belegt den Haftpflicht-Versicherungsschutz Ihres Fahrzeuges in allen Ländern, die auf der Karte aufgeführt sind. Sie erhalten die Grüne Versichertenkarte kostenlos von Ihrem Kfz-Versicherer. Meist erfolgt dieses automatisch mit den weiteren Versicherungsunterlagen nach Abschluss des Vertrages.

In einigen Ländern ist das Mitführen der Grünen Versichertenkarte als internationaler Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflicht verpflichtend bei der Einreise. Dazu gehören beispielsweise Polen, die Türkei oder Italien. Sollten Sie ohne Grüne Karte einreisen, drohen teilweise empfindliche Bußgelder.

Es empfiehlt sich außerdem, einen Europäischen Verkehrsunfallbericht dabei zu haben. Hierbei handelt es sich um ein im Aufbau genormtes Formular, welches die spätere Schadensregulierung erheblich vereinfachen kann. Sie finden das Formular u.a. auf der Website des AvD zum Download. Drucken Sie sich einfach ein paar Exemplare aus und legen Sie diese zusammen mit der Grünen Versicherungskarte zu Ihren Reiseunterlagen. Der Unfallbericht bzw. das Formular kann Ihnen auch bei der Dokumentation eines Autounfalls im nicht-europäischen Ausland nützlich sein.

Autounfall in Ausland – Wie läuft die Schadensregulierung ab?

Wenn Sie unverschuldet im Ausland in einen Autounfall verwickelt werden, ist für die Schadensregulierung grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig.

Schadensregulierung Ablauf bei einem Unfall im europäischen Ausland

Die Europäische Union hat die so genannte Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie erstellt, die dazu beitragen soll, dass die Schadensregulierung bei Autounfällen so unkompliziert wie möglich ist. Im Rahmen dieser Richtlinie sind die europäischen Kfz-Versicherer dazu verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat einen Regulierungsbevollmächtigten zu benennen, mit dem eine Korrespondenz auf deutscher Sprache möglich ist und an den sich Geschädigte zur Anmeldung von Ansprüchen wenden können.

!WICHTIG: Auch wenn eine Schadensregulierung von Deutschland aus angestrebt werden kann und sogar die Möglichkeit besteht, hierzulande vor Gericht zu gehen, greift für den Unfall immer das Gesetz des Landes, wo er passiert ist.

Wurde der Unfallschaden gemeldet sind die Versicherer zu einer schnellstmöglichen Abwicklung des Schadens aufgerufen. Angesetzt ist eine Frist von maximal drei Monaten, in der die Schadensregulierung erfolgt sein sollte. Die Regulierungsfrist beginnt, sobald dem Regulierungsbevollmächtigten sämtliche erforderliche Unterlagen vorliegen.

Sollte sich die Schadensregulierung über die 3-Monatsfrist hinauszögern, sollte man Kontakt mit der “EU-Entschädigungsstelle” aufnehmen. Diese wird in Deutschland durch die Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) vertreten.


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